Zum Beispiel nur 198,00 Euro im Monat für eine Wärmepumpe*, zzgl. verbrauchter Energie.
Bei Anschaffungskosten von 16.500 Euro.
*Umfasst eine neue Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus von einem Markenanbieter inkl. Einbau durch Fachhandwerker
Unser Preisrechner für Ihr persönliches Preisbeispiel:
In nur 4 Schritten zur neuen Heizung:
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin um zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für eine Heizungsanlage von Wärme-ProfiPlus- System erfüllt sind. Dabei können wir alle Ihre Fragen beantworten. Anschließend beauftragen Sie uns mit der Erstellung eines Angebots. Wenn Sie einen Heizungsbetrieb Ihres Vertrauens haben und/oder Ihnen bereits ein erstes Angebot vorliegt, berücksichtigen wir das natürlich.
Nach der Besichtigung erhalten Sie von uns ein Angebot - ganz speziell auf Ihre Wünsche angepasst. Wir bieten Ihnen einen verbindlichen Systempreis für die Bereitstellung der Anlage sowie faire Wärmepreise. Das besprechen wir zusammen ganz in Ruhe. Danach beauftragen Sie uns mit der Durchführung. Dann wird ein Vertrag über 10 Jahre abgeschlossen.
Nach einem festgelegten Zeitplan und Terminabstimmung mit Ihnen übernehmen unsere Experten die gesamte Koordination von Rückbau der Altanlage, Einbau und Inbetriebnahme. Die Rechnung des Heizungsbauunternehmens geht natürlich an uns.
Mit unserem Rundum-Service haben Sie jetzt für 10 Jahre Ruhe von Wartung, Instandsetzung, Energiebeschaffung. Sollte einmal ein Problem auftreten, hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notdienst. Finanzielle Entlastung von Anschaffungen, weniger Arbeit und keine Ausfallrisiken – das lohnt sich.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf?
Energiepreisbremse für Privathaushalte und Unternehmen
Am 24. Dezember 2022 traten die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft.
Die Wärmepreisbremse für Bürger:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Für 80 % Wärmeverbrauchs gilt ein gedeckelter Arbeitspreis in Höhe von 9,5 ct/kWh (brutto). Für den restlichen Verbrauch, der die 80 % übersteigt, wird der vereinbarte Preis gezahlt. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.
Fragen und Antworten zur Wärmepreisbremse
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor extremen Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Das ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der Volkswirtschaft.
Hier greifen drei Maßnahmen:
Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % reduziert. Im Dezember 2022 übernahm der Bund die monatliche Abschlagszahlung. Ab 1. März 2023 greift die Wärmepreisbremse, die auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 gilt.
Kleinere und mittlere Wärmekund:innen erhalten ab 01. März 2023 für ein Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser beträgt bei Wärme 9,5 ct/kWh.
Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Es ist vorgesehen, dass der Energieversorger mit der Energiepreisbremse ab 01. März 2023 direkt den monatlichen Abschlag anpasst. Über Ihre neue Abschlagszahlung werden Sie in einem Schreiben informiert. Hier bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Die Wärmepreisbremse wird nur auf die verbrauchte Wärmemenge gewährt. Der Warmwasserverbrauch fällt nicht unter die Wärmepreisbremse.
Aktuelle Informationen zur Soforthilfe für Fernwärmekunden im Dezember 2022
Die stark gestiegenen Energiepreise belasten die Verbraucher. Die Bundesregierung hat deshalb unter anderem ein Entlastungspaket für Wärmekunden verabschiedet. Im Dezember 2022 erhalten Wärmekunden daher eine Soforthilfe in Form einer einmaligen finanziellen Entlastung. Damit Sie zeitnah von der Entlastung profitieren können, werden die Anbieter von Wärme-ProfiPlus-System im Dezember 2022 keine Abschlagsbeträge abbuchen. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet oder zahlen Sie per Überweisung? Dann setzen Sie Ihre Abschlagszahlung bitte einmalig für den Monat Dezember aus. Vielen Dank.
Wie funktioniert die Soforthilfe?
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), mit der Prüfung der Anträge zur Kompensation, die von den Wärmeversorgern gestellt werden, beauftragt. Daher sind wir nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verpflichtet, folgende Daten von Ihnen an PwC zu übermitteln:
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
- Vor- und Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Kompensationsbetrag gemäß § 4 Absatz 3 EWSG.
Fragen und Antworten zur Soforthilfe für Fernwärmekunden
Alle Privathaushalte, Firmen, Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) sowie Einrichtungen wie Schulen, Unis, Kitas, Pflegeeinrichtungen usw., die in § 4 Abs. 1 EWSG genannt sind, haben Anspruch auf Entlastung. Ausgenommen sind unabhängig vom Verbrauch zugelassene Krankenhäuser, die nicht zu den o. g. sozialen Einrichtungen gehören und Großkunden mit einem Verbrauch von über 1,5 GWh. Diese erhalten im Rahmen der geplanten Gas-/Wärmepreisbremse eine gesonderte Entlastung.
Ein Großteil unserer Kunden hat eine Lastschrift-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) mit monatlicher Abbuchung erteilt. Diese Abbuchung setzen wir im Dezember 2022 aus. Sie brauchen sich in dem Fall um nichts zu kümmern.
Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet oder zahlen Sie per Überweisung? Dann setzen Sie dies bitte einmalig für den Monat Dezember aus. Dies können Sie selbst in Ihrem Online-Banking einstellen oder bei Ihrer Bank beauftragen.
Mit der nächsten Jahresabrechnung weisen wir den genauen Kompensationsbetrag der Soforthilfe aus und berücksichtigen diesen und die von Ihnen tatsächlich gezahlten Abschläge bei Ihrer Wärmeabrechnung. Falls Sie also einen Dauerauftrag nicht aussetzen, haben sie keine Nachteile.
Alle Brutto-Abschläge, die Sie vor Ihrer letzten Jahresabrechnung für einen gesamten Abrechnungszeitraum gezahlt haben, werden addiert. Diese Summe wird durch 12 geteilt und um 20 % erhöht. So ist die Berechnung im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vorgesehen. Das bedeutet: Der Staat übernimmt einen Monatsbetrag, der 20 % höher ist als die durchschnittlich monatlichen Kosten im letzten Abrechnungszeitraum.
Daher entspricht dieser Kompensationsbetrag nicht genau dem ausgesetzten Abschlag im Dezember, der vom Gesetzgeber zunächst als Soforthilfe gedacht ist. Wir weisen den Kompensationsbetrag mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung aus und berücksichtigen ihn zusammen mit den gezahlten Abschlägen.
Nein. Die Anbieter von Wärme-ProfiPlus-System erhalten die Kompensation für alle Kunden vom Staat und geben die Entlastung direkt weiter, indem der Dezember-Abschlag ausgesetzt wird. Die Verrechnung der Differenz zwischen Ihrem Dezember-Abschlag und Kompensationsbetrag erfolgt mit der nächsten Jahresabrechnung.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Prüfung der Anträge zur Kompensation, die von den Wärmeversorgern gestellt werden, beauftragt. Daher sind wir nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verpflichtet, folgende Daten von Ihnen an PwC zu übermitteln:
• Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
• Vor- und Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
• Kompensationsbetrag gemäß § 4 Absatz 3 EWSG
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfesetz (EWSG) erlaubt eine Kompensation in Höhe des September-Abschlags von 2022 nur, wenn Sie 12 Abschläge im Jahr zahlen. Unsere Kunden zahlen in der Regel 10 - 11 Abschläge. Das liegt daran, dass nach einem Abrechnungszeitraum zunächst Ihr Zählerstand ermittelt wird und wir dann auf dieser Basis Ihre Abrechnung erstellen und Ihre neue Abschlagshöhe berechnen. Während dieser Zeit im Jahr zahlen Sie keine Abschläge.
Dieses Vorgehen ist im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) nur für Erdgas-Kunden vorgesehen. Für Fernwärme-Kunden sieht das Gesetz vor, dass sich die Kompensation nach den Abschlägen berechnet und nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Wir nutzen als Grundlage für die Ermittlung des Kompensationsbetrags den durchschnittlichen Abschlag von Vergleichskunden, damit wie vom Gesetz gefordert jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen angemessen berücksichtigt werden.
Als Soforthilfe der Bundesregierung ziehen wir im Dezember 2022 keinen Abschlag ein bzw. Sie brauchen Ihren Dezemberabschlag nicht zu überweisen.
Die Höhe des Kompensationsbetrags, den die der Staat für die Soforthilfe übernimmt, berechnet sich jedoch nicht nach dem Dezemberabschlag, sondern nach vergangenen Abschlägen – unabhängig davon, auf welchen Betrag Sie Ihren Dezemberabschlag festgelegt haben. Der Kompensationsbetrag für die Soforthilfe wird in Ihrer nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen und mit dem entfallenen Dezemberabschlag verrechnet. So stellt der Gesetzgeber eine faire Entlastung sicher.
Von der Entlastung profitiert zunächst Ihr Vermieter, der diese in der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen wird. Ihr Vermieter hat nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) besondere Informationspflichten gegenüber Ihnen als Mieter.
Ihren Dezember-Abschlag brauchen Sie nicht zahlen und den von uns ermittelten Kompensationsbetrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Jahresabrechnung. Nur die Berechnung dieses Kompensationsbetrags ist anders: Sie haben 12 Abschläge, so dass die Höhe des Septemberabschlags 2022 plus 20 % herangezogen wird.
Wenn Sie als Vermieter oder WEG einen Wärmeliefervertrag mit uns geschlossen haben, erhalten Sie die Soforthilfe im Dezember. Das heißt: Den Dezember-Abschlag brauchen Sie nicht zu zahlen und den Kompensationsbetrag verrechnen wir wie bei allen Kunden mit der Jahresabrechnung. Sie oder Ihre Verwaltung geben die Kompensation im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung weiter, haben jedoch bereits jetzt Informationspflichten gegenüber Ihren Mieter zu beachten. Nachlesen können Sie dies im § 5 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG).
Förderung nutzen:
Die Modernisierung einer alten Heizung wird vom Gesetzgeber in Bund und Ländern gefördert. Je nach Technik können attraktive Fördersätze genutzt werden, mit denen der monatliche Systempreis spürbar sinken kann.
Das gilt auch für Neubauvorhaben. Und das Beste: Antrag und Abwicklung der Förderung übernehmen wir. Sprechen Sie mit einem unserer Berater über die Möglichkeiten, von der öffentlichen Förderung zu profitieren.
Sie wollen mehr über Förderung erfahren?
Sie möchten mehr wissen? Hier finden sie die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ):
Produkt und Vertrag:
Miete und Kauf sind nur bedingt vergleichbar, da Sie sich beim Kauf und Betrieb einer Heizungsanlage selbst um alle Aspekte von Handwerker-Auswahl über Angebotsbewertung, Technikfragen, Wartung, Instandsetzung, Energiebezug usw., kümmern müssen.
Das Geld, das Sie beim Kauf einsetzen würden (und ggf. finanzieren müssten) bleibt für weitere Anschaffungen erhalten.
Die Standardlaufzeit beträgt 10 Jahre. Auf besonderen Wunsch können wir Ihnen auch ein Angebot über 15 Jahre machen.
Während der Vertragslaufzeit reparieren wir die Anlage auf unsere Kosten und ersetzen alle defekten Teile. Das gilt selbstverständlich auch für den Fall eines Totalschadens. Unser 24-Stunden-Service kümmert sich um jede Störung.
Typischerweise gehört zum Angebotsumfang von Wärme-ProfiPlus-System alle Technik im Heizungsraum, also Heizkessel und Warmwasserspeicher, Wärmepumpe, Regelungstechnik und Abgasführung.
Der Abbau und die Entsorgung der Altanlage sind bei Wärme-ProfiPlus-System inklusive.
In einem solchen Fall sieht der zwischen Ihnen und Wärme-ProfiPlus-System geschlossene Vertrag vor, dass Sie dem neuen Eigentümer im Kaufvertrag die Weiterführung des Contracting- und Wärmelieferungsvertrags auferlegen.
Für Heizungsanlagen nach dem Wärme-ProfiPlus-System gibt es keine konkrete Grenze.
Während der Vertragslaufzeit beziehen Sie die Wärme von uns. Um Erdgas oder Strom zum Heizen müssen sie sich selbst nicht kümmern. Das erledigt Wärme-ProfiPlus-System für Sie.
Sie können Fördermittel in Anspruch nehmen. Gerne beraten wir Sie individuell.
Wir stellen die Förderanträge für das Projekt. Wird die Förderung bewilligt, verwenden wir die Fördergelder, um die Investitionssumme und damit den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Systempreis zu senken.
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Ihnen unsere Berater gerne erläutern.
Je nachdem, welches Förderprogramm für Ihr Projekt geeignet ist, müssen Sie mit einer gewissen Bearbeitungszeit rechnen. Einige Förderprogramme können nur vor Baubeginn beantragt werden. Unsere Berater zeigen Ihnen, welche für Sie die optimale Lösung sind.
Nein, unsere Berater erfragen gezielt die notwendigen Daten und erledigen alle Formalitäten für Sie.
Technik und Heizungsarten:
Kein Problem. Das Wärme-ProfiPlus-System vermittelt Ihnen den Kontakt zu geeigneten Heizungsbaubetrieben. Sie wählen aus den Vorschlägen einfach ein Unternehmen aus.
Sie können zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen. In einem Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Heizungsart für Sie optimal ist.
Eine Wärmepumpe ist eine Anlage, die Wärmeenergie aus der Umgebung, z. B. Luft, mit niedriger Temperatur aufnimmt und auch unter Verwendung von Strom Heizenergie erzeugt.
Wärmepumpen sind eine besonders energiesparende Heizungsart, mit der die Wärme für die Heizung aus der Umweltwärme gewonnen wird. Ihren optimalen Wirkungsgrad und damit die besten Energieeffizienz erreichen sie aber nur ohne die Erwärmung von Warmwasser. Deshalb wird stattdessen die Brauchwasser-Erwärmung mit elektrischen Durchlauferhitzern empfohlen.
Nein, das Gebäude und die Wärmepumpe müssen aufeinander abgestimmt sein. Wir erklären Ihnen alles in einem Beratungsgespräch und stehen bei allen Entscheidungen an Ihrer Seite.
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Ihnen unsere Berater gerne erläutern.
Eine Solarthermieanlage erzeugt mit Hilfe der Sonneneinstrahlung Wärme für das Brauchwasser. Auf dem Dach montierte Solarkollektoren werden von einer Flüssigkeit durchströmt, die sich im Sonnenlicht erwärmt. In einem Wärmetauscher wird damit das Brauchwasser für den Haushalt erwärmt.
Eine typische Solarthermieanlage besteht aus den Solarkollektoren, einem Warmwasserspeicher, den Leitungen und der Regelungstechnik.
Nein, eine Solarthermieanlage wird typischerweise als Ergänzung einer Erdgasbrennwertheizung eingebaut. Die aus dem Sonnenlicht gewonnene Wärme ersetzt einen Teil der Wärme, die sonst von der Heizung geleistet wird. Dadurch sparen die Nutzer Energie ein.
Ja, durch die Kombination einer modernen Heizung, beispielsweise bei einer Heizungsmodernisierung, mit einer Solarthermieanlage wird diese Modernisierung förderfähig.
EWB & ESW:
Wärme-ProfiPlus-System ist ein gemeinsames Angebot der Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB) und der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Beide Unternehmen bringen Ihre umfangreichen Kompetenzen ein, um privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern ein optimales Wärme- bzw. ein „Heizung als Service“-Angebot zu unterbreiten.
Die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB) ist ein Versorger für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme aus Ostwestfalen. Als Antreiber der Energiewende und Förderer der Elektromobilität bietet EWB jedem Kunden mit ihren Produkten und Förderprogrammen die Möglichkeit, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Energieservice Westfalen Weser ist ein Anbieter von Energiedienstleistungen, wie beispielsweise Contracting für Wärme, Kälte, Druckluft, Quartierslösungen u.v.m.
Profitieren durch zukunftsorientierte und starke Partner:
Die Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH (EWB) ist ein Versorger für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme aus Ostwestfalen mit mehr als 120 Jahren Erfahrung. Rund 55.000 Kunden vertrauen auf unsere zukunftsorientierte und innovative Energieversorgung. Wir sind ein fairer Partner für unsere Kunden mit einem starken Service vor Ort, am Telefon und online.
Wir sind aber nicht nur ein klassisches Versorgungs-, sondern auch ein Dienstleistungsunternehmen. Als Antreiber der Energiewende und Förderer der Elektromobilität bieten wir mit unseren Produkten, Förderprogrammen und Dienstleistungen jedem Kunden die Möglichkeit, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, und zwar ohne Einbußen an Komfort und Lebensqualität.
Auf Wunsch bieten wir beispielsweise jedem Kunden grünen Ökostrom aus regenerativen Quellen an oder unterstützen ihn bei der Investition in energiesparende Elektrogeräte, Fahrzeuge und Heizungen.
Die Energieservice Westfalen Weser GmbH (ESW) entwickelt individuelle Versorgungskonzepte für Geschäfts- und Privatkunden sowie für die Kommunen in der Region.
Wir erstellen maßgeschneiderte Lösungen für Wärme, Mieterstrom, Kälte, Druckluft und weitere Energiedienstleistungen.
Unsere Stärke liegt in der ganzheitlichen Beratung, beginnend bei der energetischen Planung von Gebäuden.
Mit zukunftsweisenden Ideen und Konzepten machen wir das Leben und Wirtschaften einfach lebenswerter.